Wehende Fahnen verschiedener EU Länder vor den EU Parlament in Brüssel

Aberkennung der EU-Freizügigkeit droht in Wiesbaden – was tun?

Aberkennung der EU-Freizügigkeit droht in Wiesbaden – was tun? Rechtsanwältin Michaela Apel in Wiesbaden - Telefon 0611/7164750 - bietet rechtliche Hilfe bei drohender Ausweisung in Wiesbaden. Denn die Aberkennung der EU-Freizügigkeit hat für die Betroffenen gravierende Folgen. Obwohl die Europäische Union mit jedem Jahr weiter zusammenwächst, werden immer wieder EU-Bürger aufgefordert, das Land zu verlassen. Nicht immer sind entsprechende Bescheide rechtmäßig und häufig gibt es Auswege, um sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten zu dürfen.

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Wer ist EU-freizügigkeitsberechtigt? Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und den dazu erlassenen Durchführungsvorschriften, in erster Linie der Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004, darf sich jeder EU-Bürger ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen bis zu drei Monate in einem anderen EU-Land aufhalten. Ein längeres Aufenthaltsrecht besteht nur beim Vorliegen besonderer Umstände, zum Beispiel die Arbeitnehmer- oder Selbstständigeneigenschaft, Berufsausbildung oder Arbeitsuche. Die Aberkennung der EU-Freizügigkeit ist also an genau definierte Bedingungen geknüpft. Aberkennung der EU-Freizügigkeit droht in Wiesbaden – was tun? In dieser für viele Betroffenen existenziellen Frage lohnt es sich, rechtliche Hilfe bei drohender Ausweisung in Wiesbaden in Anspruch zu nehmen.

Die Aberkennung der EU-Freizügigkeit betrifft auch Familienangehörige, die ihr Recht auf einen Aufenthalt in Deutschland von dem Freizügigkeitsrecht eines anderen herleiten. Das sind zum Beispiel Ehegatten oder Lebenspartner sowie Kinder und Enkel. Für diese ist übrigens nicht erforderlich, dass sie selbst Bürger eines Mitgliedstaats der EU sind. Das Aufenthaltsrecht von Angehörigen von Studierenden ist allerdings eingeschränkt: Nur der Ehegatte sowie seine Kinder, denen Lebensunterhalt gewährt wird, haben das Recht auf Aufenthalt in Deutschland.

Aberkennung der EU-Freizügigkeit droht in Wiesbaden – was tun? Bei der Aberkennung der EU-Freizügigkeit gibt es einen wichtigen Unterschied zum Status von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten zu beachten: Das Recht auf Aufenthalt entsteht für EU-Bürger nämlich nicht durch die behördliche Bestätigung, sondern allein durch das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen. Wer als EU-Bürger nach Deutschland einreist und sich hier legal aufhalten möchte, benötigt dafür formal lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum ist nicht erforderlich, ebenfalls kein Aufenthaltstitel. Es müssen aber tatsächlich die Voraussetzungen vorliegen, die gesetzlich für das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern im Ausland gelten. Das kann zum Beispiel eine Arbeitsstelle sein, aber auch das Verwandtschaftsverhältnis zu einem EU-Bürger, der selbst ein Aufenthaltsrecht in Deutschland laut EU-Recht für sich in Anspruch nehmen kann.

Juristen in einer Kanzlei an ihrem Arbeitsplatz
Asphaltboden auf dem das Wort Deutschland steht

Allerdings ist es für EU-Bürger genauso wie für Deutsche Pflicht, den Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Bei allen Ausländern – auch bei EU-Bürgern – wird dies in der Regel der Ausländerbehörde gemeldet. Hier können für EU-Bürger Schwierigkeiten entstehen, wenn die Ausländerbehörde zum Beispiel verlangt, die Voraussetzungen darzulegen, die die EU-Freizügigkeit begründen. Schon bei einer solchen Aufforderung kann es sich als hilfreich erweisen, anwaltlichen Rat einzuholen. Je eher rechtliche Hilfe bei drohender Ausweisung in Wiesbaden in Anspruch genommen wird, umso besser sind im Allgemeinen die Erfolgsaussichten. Rechtsanwältin Michaela Apel in Wiesbaden bietet ihr Fachwissen und ihre Erfahrung auf diesem Gebiet an.

Aber auch unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Freizügigkeit können EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erwerben. Das ist zum Beispiel das Daueraufenthaltsrecht, das in der Regel nach fünf Jahren ständigen rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland entsteht. Das Recht auf dauernden Aufenthalt entsteht dann auch für Familienangehörige und Ehegatten, wenn diese sich über einen Zeitraum von fünf Jahren legal in Deutschland mit dem EU-Bürger aufgehalten haben. Rechtliche Hilfe bei drohender Ausweisung in Wiesbaden ist auch in den Fällen erforderlich, wenn diese Art von Aufenthaltsrecht in Deutschland fraglich ist.

In einigen Fällen kann eine Aberkennung der EU-Freizügigkeit auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erfolgen. Um eine Aberkennung wegen Sicherheitsbedenken zu begründen, hat der Gesetzgeber die Hürden jedoch sehr hoch gestellt. Es muss nicht nur irgendeine, sondern eine schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen. Außerdem muss diese Gefahr gerade auf dem persönlichen Verhalten des Betroffenen beruhen. Zusätzlich gibt § 2 Abs. 7 Freizügigkeitsgesetz/EU den Behörden die Möglichkeit, bei einer Täuschung die Aberkennung der EU-Freizügigkeit auszusprechen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn der EU-Bürger falsche Angaben über ein Arbeitsverhältnis gemacht und Sozialleistungen in erheblicher Höhe bezogen hat.

Vermeiden Sie deshalb als EU-Bürger alles, was Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland gefährden könnte und nehmen Sie rechtliche Hilfe bei drohender Ausweisung in Wiesbaden in Anspruch. Die Rechtsanwältin Michaela Apel in Wiesbaden ist Expertin auf dem Gebiet des Ausländerrechts sowie auch beim Jugendstrafrecht. Ob Sie als EU-Ausländer in Deutschland arbeiten oder studieren möchten, ob Sie aus dem Ausland zu Ihren Verwandten in Deutschland ziehen möchten oder ob Sie rechtliche Hilfe bei drohender Ausweisung Rhein-Main suchen: Nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwältin Michaela Apel in Wiesbaden auf, um Ihr Recht auf einen Aufenthalt in Deutschland sicherzustellen.

Wer ist EU-freizügigkeitsberechtigt?

Jeder Bürger der Europäischen Union hat grundsätzlich das Recht, sich innerhalb der Grenzen der EU frei zu bewegen. Dieses Recht ist in Artikel 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt. Neben dieser Aufenthaltsberechtigung besteht das Recht der Arbeitsplatzwahl in jedem Mitgliedstaat. Für Unionsbürger gilt nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Nur in Ausnahmefällen kommen die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zur Anwendung, zum Beispiel dann, wenn festgestellt wird, dass das EU-Freizügigkeitsrecht im konkreten Fall nicht mehr besteht (Aberkennung der EU-Freizügigkeit). Zur Arbeitssuche darf sich ein EU-Bürger bis zu sechs Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten (§ 2 Absatz 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU).

Rechtliche Hilfe bei drohender Ausweisung Rhein-Main

Aberkennung der EU-Freizügigkeit droht in Wiesbaden oder Rhein-Main – was tun? Rechtsanwältin Michaela Apel in Wiesbaden gibt allen Betroffenen den Tipp, gegenüber der Ausländerbehörde keine falschen Angaben zu machen. Im Zweifel ist es vorteilhaft, den Behörden zunächst keine Auskünfte zu geben und rechtliche Hilfe bei drohender Ausweisung Rhein-Main von einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Die Ausländerbehörden sind in vielen Fällen nicht kooperativ und können auch fahrlässige falsche Angaben als Täuschungsversuch bewerten. Auch dann, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Beantwortung einer Frage für Sie mit Nachteilen verbunden sein könnte, ist rechtliche Hilfe bei drohender Ausweisung in Wiesbaden geboten.

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Rechtsanwältin Michaela Apel in Wiesbaden

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Beim Thema Ausländerrecht sind die Regeln kompliziert. Als versierte Interessenvertreterin berate ich Sie über Ihre ausländerrechtliche Situation und helfe Ihnen, die rechtlichen Möglichkeiten des Ausländerrechts in Ihrem Sinne zu nutzen. Sollten Sie keine Aussicht auf die Erlangung eines legalen Aufenthaltsstatus haben, kläre ich Sie hierüber offen und ehrlich auf.

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Redaktion: Kai Kruel